Landeseinheitliche Ausbildungsrichtlinien
Die Ausbildung dient der Förderung des Hobby- und landschaftsprägenden Streuobstbaus und der Gartenkultur und Unterstützung eines wirksamen Naturschutzes.
Durch eine schriftliche und mündliche Prüfung wird der erfolgreiche Abschluß durch einen Ausweis sowie eine Urkunde des LOGL bestätigt.
Theorie
- Grundlagenwissen
1.1 Botanik
1.2 Bodenpflege
1.3 Düngung
1.3 Recht (Auszüge aus Nachbarrecht und Naturschutzrecht) - Obstbau
2.1 Sorten, Unterlagen und Pflanzung
2.2 Schnitt der Obstgehölze
2.3 Vermehrung (Veredlung, Steckholz)
2.4 Pflanzenschutz im Obstbau
2.5 Ernte und Lagerung
2.6 Saft- und Mostherstellung - Landschaft (Lebensräume in der Landschaft)
3.1 Streuobstwiese
3.2 Feldhecke
3.3 Wiese - Gemüsebau
4.1 Grundlagen
4.2 Anbauplanung
4.3 Mischkultur
4.4 Pflanzenschutz
4.5 Lagerung - Ziergarten
5.1 Gestaltung
5.2 Gehölz- und Staudenkunde
5.3 Ziersträucherschnitt
Praxis
- Obstbau Pflanzschnitt, Erziehung und Verjüngung
Hoch- und Halbstämme
Kleinere Baumformen
Beerenobst
Veredlung und Vermehrung
Sommerschnitt, Obstspaliere, Sommerveredlung
Exkursion (Obstlehrpfad, Versuchsanstalt u.a.) - Ziergarten
Ziergehölzschnitt
Praktische Stauden- und Gehölzkunde
Exkursion (Staudengärtnerei, Versuchsanstalt u.a.)
Sachkundenachweis Pflanzenschutz
- Das allgemeine Pflanzenschutzwissen wird durch den Sachkundenachweis
abgedeckt und wird vom zuständigen Landwirtschaftsamt durchgeführt.
Der Sachkundenachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung!
Quelle: Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft (LOGL) Rolf Heinzelmann